Inklusion - Elternwille hat für FREIE
WÄHLER Priorität
Nicht einigen konnten sich die Mehrheit von SPD, FDP, GRÜNEN – unterstützt
von den LINKEN – auf der einen und FREIE
WÄHLER und CDU auf der anderen
Seite über die Resolution der Landschaftsversammlung zum Thema Inklusion.
Bei zwei Knackpunkten prallten in der Debatte das praxisorientierte Konzept
der FREIEN WÄHLER und die
ideologiegeprägte Sichtweise der Mehrheit
aufeinander.
Wurden noch so sehr die auch im Landtag erarbeiteten Gemeinsamkeiten und die
Wichtigkeit des Themas für die betroffenen Menschen von allen Seiten
beschworen, siegte am Ende doch die parteipolitische Uneinsichtigkeit der
Mehrheit.
Für die FREIEN WÄHLER war es
wichtig, in der Resolution deutlich werden zu
lassen, dass nach wie vor der Elternwille bei der
Frage maßgeblich ist, ob
ein Kind inkludiert eine Regelschule oder die auch weiterhin existierenden
Förderschulen besucht.
Dies sah die Mehrheit von SPD, GRÜNEN, FDP und LINKEN anders, lies sie die
Katze aus dem Sack, indem sie ausführte, dass es
längerfristig nur ein
Schulsystem, sprich keine Förderschulen mehr geben würde.
Für die FREIEN WÄHLER ist dies
keinesfalls entschieden: sicherlich werden
ein großer Prozentsatz der der derzeit an Förderschulen beschulten Kinder
zukünftig inkludiert an einer Regelschule beschult werden können – aber eben
nicht alle!
Es wird Kinder geben, die weiterhin mit Sicherheit einer Förderschule
bedürfen, weil diese für sie der beste Bildungsweg ist. Diese Entscheidung
muss mit den Eltern gemeinsam erörtert und getroffen
werden, keinesfalls
darf ein behindertes Kind nach Auffassung der FREIEN WÄHLER gegen seine
Bedürfnisse und den Elternwillen in eine Regelschule „eingewiesen“ werden.
Für die FREIEN WÄHLER hat auch hier
das Wohl der Betroffenen und der Wille
ihrer Angehörigen Vorrang vor globalen bei der UNO am Eastriver
in New York
beschlossenen allgemeinen Richtlinien, die im Detail sicherlich von Land zu
Land unterschiedlich ausgefüllt werden müssen.
Weiterer Knackpunkt war der von den FREIEN
WÄHLERN in der Resolution
geforderte Hinweis auf das Konnexitätsprinzip, nach
dem die benötigten
Gelder für Umsetzung von Maßnahmen, die Land, Bund, Europa, UNO etc. von den
Kommunen abverlangt werden, diesen auch den Kommunen zur Verfügung gestellt
werden.
Auch dies lehnte die Mehrheit ab, ein Indiz dafür dass
die Wahrnehmung der
finanziellen Situation der Kommunen bei der Mehrheit im LVR noch nicht
wirklich angekommen ist.