Allgemeine Schule soll zum
Regelförderort aller Kinder werden
Niemand soll aufgrund einer Behinderung vom
allgemeinen unentgeltlichen Bildungssystem und obligatorischen Grundschulunterricht
oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden.
Seit März
2009 ist die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Daher innerstaatliche Umsetzung der
Konvention ist nunmehr endgültig zügig und entschlossen anzugehen. Der Bund ist
dabei der Adressat. Bund, Länder und Kommunen sind dabei in unterschiedlicher
Weise der Umsetzung verpflichtet. So fordert Art. 24 der Konvention - Bildung -
sicherzustellen, daß Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen
Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen vom unentgeltlichen und
obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen
ausgeschlossen werden dürfen. Die allgemeine Schule soll zum Regelförderort
aller Kinder werden, soweit ihnen das möglich ist. Das im Grundgesetz
verankerte Kooperationsverbot von Bund und Ländern verhindert dabei, daß Bund,
Länder und Kommunen die Inklusion als Aufgabe tatsächlich gemeinsam stemmen.
In dem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten der Professoren Klemm
und Preuss-Lausitz werden umfangreiche Auf- und Ausbaumaßnahmen
vorgeschlagen. Dabei muss das Schulgesetz derart
überarbeitet werden, daß das uneingeschränkte Recht des Kindes mit
Behinderungen auf inklusiven Unterricht in der allgemeinen Schule verankert
wird. Auch die Verordnung über sonderpädagogische Förderung soll
inklusionsorientiert ( Standards, Transparenz und
Vergleichbarkeit der Diagnostik) verändert und die Übergangsregelung
schulgesetzlich abgesichert werden.
Um Abbrüche inklusiver Unterrichtung am Ende der Grundschule zu vermeiden,
erhalten SchülerInnen ab sofort die Zusicherung auf Fortsetzung inklusiver
Unterrichtung bis zum Ende ihrer Schulzeit. Die Landesvereinigung der FREIEN
WÄHLER NRW fordert, daß kein Kind mehr gegen seinen oder seiner Eltern
Willen in eine oder nach der Grundschule in eine Förderschule überwiesen werden
darf.
Auf Landes-, der Kreisebene und in kreisfreien Städten soll künftig mit breiter
Beteiligung gearbeitet werden. Die LES-Förderschulen (Lernen, Emotionale
und soziale Entwicklung, Sprache) sollen bereits ab 2012/3 keine neuen
SchülerInnen mehr aufnehmen, was erhebliche Veränderungen in der Schulstruktur
nach sich zieht. Dabei wird auch empfohlen zwischen den beiden
Landschaftsverbänden LVR und LWL, dem Städtetag, dem Landkreisbund, dem Städte-
und Gemeindebund und der Projektgruppe Inklusion eine gemeinsame Arbeitsgruppe
zur kontinuierlichen Abstimmung einzurichten.
Die Landesvereinigung der FREIEN WÄHLER NRW fordert, daß die Inklusion
unverzüglich nicht nur in den Schulgesetzen des Landes verankert wird, sondern
eben auch die nötigen, insbesondere finanziellen Ressourcen bereitgestellt
werden. Inklusive Beschulung in Fläche bedeutet insbesondere einen deutlichen
Zuwachs an sonderpädagogischem und Assistenzpersonal. „Wir erwarten von einer
künftigen inklusiven Schule, daß sie alle Kinder aufnimmt (soweit es den
Kindern möglich ist), pädagogische Angebote für die Kinder bereithält,
schülerorientiert ist, alle Kinder in ihrer Individualität erkennt und annimmt,
sich immer wieder neu entsprechend den Bedürfnissen der Kinder verändert und
für sie ergänzende sowie fördernde Angebote aus ihrem Umfeld erschließt und
vermittelt“, so die einhellige Meinung von Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch,
Vorstandsmitglied der Landesvereinigung und Mitglied in der Kommission
Inklusion des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und des Vorsitzenden der
Landesvereinigung, Rüdiger Krentz.
Weiter fordern die FREIEN WÄHLER aussagefähige Leitlinien und
kontinuierliche Informationen aller an diesem Prozeß Beteiligten. So fehle
bislang eine Gesamtsteuerung und auch eine Zielklarheit im Handeln der
Schulverwaltungen, Schulaufsicht und Schulformen. Gerade in der jetzigen
Übergangsphase seien dies notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Umsetzung.
Dabei sollen ab sofort verläßliche und vergleichbare personelle Ressourcen und
Strukturen an allen gemeinbildenden und berufsfördernden Schulen zu
gewährleistet werden, allerdings nicht zu Lasten der Förderschulen. „Ein gemeinsamer
Unterricht, der chronisch unterfinanziert ist, schafft dies mit Sicherheit
nicht. Die Zielmarke des o.g. Gutachtens von 85% umfaßt 100% der
LES-SchülerInnen und 50% der SchülerInnen aus Förderschulen Hören und
Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige
Entwicklung. Es ist aber sicherzustellen, daß die notwendigen Ressourcen für
inklusives Lernen zeitgleich mit dem Eintritt der betroffenen SchülerInnen in
den Regelschulen zur Verfügung stehen. Das Auslaufen dieser LES-Förderschulen
ist ein wesentlicher Baustein zur Realisierung des hohen Anspruchs inklusiven
Unterrichts.
Rüdiger Krentz und Detlef Hagenbruch halten jedoch an der Existenz der
Förderschulen für die Schwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen, körperliche
und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung fest. Mit dem
Lehrerausbildungsgesetz 2009 wurde die Lehrerausbildung auch in die
sonderpädagogische Richtung u.a. durch Weiterbildungsstudiengänge reformiert.
Neben der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Pädagogen,
Sonderpädagogen, Therapeuten und Integrationshelfern fordern sie zur Umsetzung
einer schulischen Inklusion eine prozeßorientierte wissenschaftliche
Begleitung, Schwachstellenanalysen sowie Berichterstattungen unter Mitwirkung
aller Akteure, damit die Herausforderungen bei der Umsetzung zügig geklärt und
entschlossen kreative Lösungen gefunden und weiterentwickelt werden.
„Bei Planungen, Forderungen und Umsetzungen neuer, notwendiger Standards
fordern wir unter besonderer Beachtung des Konnexitätsprinzips
die benötigten Gelder zur Umsetzung von Maßnahmen, die Land und Bund von den
Kommunen abverlangen, diese auch den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Gerade
aufgrund der Finanzausstattung der „kommunalen Familie“ ist hier stets die
Finanzierbarkeit im Auge zu behalten“, schließt Hagenbruch.