"Inklusiven
Gesellschaft"
"Wir sind im Interesse auch der Menschen mit
Behinderungen unter uns verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem
einzuführen", so Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch, Vorstandsmitglied der
Landesvereinigung FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen.
Dipl.-Ing.
Detlef Hagenbruch ist Sprecher der Freien Wähler Köln (FWK) und
Vorstandsmitglied der Landesvereinigung FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen. Als
Mitglied in der Kommission Inklusion des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
arbeitet er mit an einer neuen „inklusiven Gesellschaft“.
Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, garantiert den Gemeinden und
Kommunen, ihre Kommunalen Angelegenheiten in Selbstverwaltung zu erledigen.
Kommunale Aufgaben reichen aber vielfach über die Grenzen der Gemeinden, Städte
und Kreise hinaus, so etwa in der Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-,
Jugend- und Sozialwesen. Deshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen zwei regionale
Kommunalverbände, den LVR(Landschaftsverband Rheinland) mit Sitz in Köln und
den LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) mit Sitz in Münster, die solche
Aufgaben für die kreisfreien Städte und Kreise wahrnehmen. Das Prinzip der
kommunalen Selbstverwaltung, also die Mitwirkung der Bürgerschaft bei der Erledigung
der Aufgaben, gilt somit auch für die Region. Beide Landschaftsverbände sind
Mitglieder im Deutschen Städtetag, im Deutschen Landkreistag sowie im Deutschen
Städte- und Gemeindebund.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund
15.000 Beschäftigten für die etwa 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit
seinen 41 Förderschulen, zehn Kliniken, sechs Museen und seinen
Heilpädagogischen Hilfen sowie als größter Leistungsträger für Menschen mit
Behinderungen in Deutschland erfüllt der LVR Aufgaben in der Behinderten- und
Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur, die nicht nur rheinlandweit
wahrgenommen werden. Der LVR läßt sich dabei von seinem Motto „Qualität für
Menschen" leiten. Die 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise und die
Städteregion Aachen im Rheinland sind die Mitgliedskörperschaften. Sie tragen
und finanzieren den LVR, dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland
mit 128 Mitgliedern aus den rheinischen Kommunen gestaltet wird.
Die Chancengleichheit von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen im
Rheinland steht im Mittelpunkt der Kommission Inklusion, die der
Landschaftsverband Rheinland (LVR) gebildet hat. Sie reicht vom Ausbau
integrativer Kita-Plätzen über die freie Schulwahl und die Förderung
beruflicher Integration bis zur Ausweitung des selbständigen Wohnens.
Was sich hinter dem Begriff „Inklusion“ verbirgt, das ist noch längst nicht
jedem bekannt, der sich z.B. mit der Erziehung von Kindern, Heranwachsenden und
Erwachsenen mit Behinderungen beschäftigt. Und doch arbeiten sie alle mit an
der großen Aufgabe, die auch uns zunehmend in Anspruch nimmt, seit sie im
„UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (US-Konzept: „no child left
behind“) als zentrale Aufgabe auch unserer
Gesellschaft festgeschrieben wurde – sie ist schlichtweg geltendes Recht.
Die Zielorientierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) insbesondere
des Artikels 24 (Bildung) auf Inklusion ist nicht verhandelbar, wenn auch
interpretierbar. Im Kern geht es in der UN-BRK um Fragen der Gleichstellung,
Antidiskriminierung und Barrierefreiheit in allen
Lebensbereichen. Demnach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf
Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage
der Chancengleichheit zu gewährleisten. Seit März 2009 ist diese
UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland geltendes Recht.
Die innerstaatliche Umsetzung der Konvention ist nunmehr zügig und entschlossen
anzugehen. Der Bund ist dabei der Adressat. Bund, Länder und Kommunen sind in
unterschiedlicher Weise der Umsetzung verpflichtet. So hat es sich der
Landschaftsverband Rheinland zur Aufgabe gemacht, dieses geltende Recht der
Menschen auf Inklusion, des „Einbeziehens“ aller Mitglieder unserer Gesellschaft,
umzusetzen. Denn die Vertragsstaaten sind verpflichtet, auch das Recht auf
Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage
der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten. Das
soll aber auch Kinder von kulturellen, ethnischen und sprachlichen Minoritäten
ebenso einschließen, wie von anders benachteiligten Randgruppen. So bildete der
LVR ein Kompetenzteam Inklusion, dessen Aufgabe es ist, die in den jeweiligen
Dezernaten des LVR erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zur Realisierung der
Anforderungen der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen
zusammenzuführen, für den Verwaltungsvorstand zu bündeln und damit auch die
Grundlage für die Abstimmungsprozesse mit der politischen Vertretung in der
Kommission vorzubereiten. Die hierzu gebildete Kommission Inklusion wurde
eingerichtet, auch um zusätzlichen Sachverstand aus der Bürgerschaft zur
Erfüllung dieser großen Aufgabe zu gewinnen. Dabei muß eine tragfähige
Finanzierungsregelung Teil des Umsetzungskonzeptes sein.
„Politisch wird in Deutschland immer noch der irreführende Eindruck erweckt,
als ginge es lediglich darum, die Integration von Kindern mit Behinderungen in
das bestehende Regelschulsystem zu optimieren. Die grundsätzliche
Unvereinbarkeit unseres noch ausgrenzenden und aussondernden Regel- und
Sonderschulsystems geht mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige
Inklusion oder Einbeziehung der Menschen mit Behinderung nicht konform. Der
Akzent liegt auf einer Neuorientierung und umfassenden Reform des jeweiligen
Schulsystems im Sinne einer aktiven Schulentwicklung bzw. einer Transformation
in eine "Schule für alle", so Hagenbruch.