"Inklusiven Gesellschaft"

'Wir sind im Interesse auch der Menschen mit Behinderungen unter uns verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem einzuführen', so Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch, Vorstandsmitglied der Landesvereinigung FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen.

"Wir sind im Interesse auch der Menschen mit Behinderungen unter uns verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem einzuführen", so Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch, Vorstandsmitglied der Landesvereinigung FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen.

Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch ist Sprecher der Freien Wähler Köln (FWK) und Vorstandsmitglied der Landesvereinigung FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen. Als Mitglied in der Kommission Inklusion des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) arbeitet er mit an einer neuen „inklusiven Gesellschaft“.

Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, garantiert den Gemeinden und Kommunen, ihre Kommunalen Angelegenheiten in Selbstverwaltung zu erledigen. Kommunale Aufgaben reichen aber vielfach über die Grenzen der Gemeinden, Städte und Kreise hinaus, so etwa in der Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-, Jugend- und Sozialwesen. Deshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen zwei regionale Kommunalverbände, den LVR(Landschaftsverband Rheinland) mit Sitz in Köln und den LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) mit Sitz in Münster, die solche Aufgaben für die kreisfreien Städte und Kreise wahrnehmen. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, also die Mitwirkung der Bürgerschaft bei der Erledigung der Aufgaben, gilt somit auch für die Region. Beide Landschaftsverbände sind Mitglieder im Deutschen Städtetag, im Deutschen Landkreistag sowie im Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 15.000 Beschäftigten für die etwa 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Förderschulen, zehn Kliniken, sechs Museen und seinen Heilpädagogischen Hilfen sowie als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland erfüllt der LVR Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur, die nicht nur rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR läßt sich dabei von seinem Motto „Qualität für Menschen" leiten. Die 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise und die Städteregion Aachen im Rheinland sind die Mitgliedskörperschaften. Sie tragen und finanzieren den LVR, dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland mit 128 Mitgliedern aus den rheinischen Kommunen gestaltet wird.

Die Chancengleichheit von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen im Rheinland steht im Mittelpunkt der Kommission Inklusion, die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) gebildet hat. Sie reicht vom Ausbau integrativer Kita-Plätzen über die freie Schulwahl und die Förderung beruflicher Integration bis zur Ausweitung des selbständigen Wohnens.

Was sich hinter dem Begriff „Inklusion“ verbirgt, das ist noch längst nicht jedem bekannt, der sich z.B. mit der Erziehung von Kindern, Heranwachsenden und Erwachsenen mit Behinderungen beschäftigt. Und doch arbeiten sie alle mit an der großen Aufgabe, die auch uns zunehmend in Anspruch nimmt, seit sie im „UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (US-Konzept: „no child left behind“) als zentrale Aufgabe auch unserer Gesellschaft festgeschrieben wurde – sie ist schlichtweg geltendes Recht.

Die Zielorientierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) insbesondere des Artikels 24 (Bildung) auf Inklusion ist nicht verhandelbar, wenn auch interpretierbar. Im Kern geht es in der UN-BRK um Fragen der Gleichstellung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Demnach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu gewährleisten. Seit März 2009 ist diese UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland geltendes Recht.

Die innerstaatliche Umsetzung der Konvention ist nunmehr zügig und entschlossen anzugehen. Der Bund ist dabei der Adressat. Bund, Länder und Kommunen sind in unterschiedlicher Weise der Umsetzung verpflichtet. So hat es sich der Landschaftsverband Rheinland zur Aufgabe gemacht, dieses geltende Recht der Menschen auf Inklusion, des „Einbeziehens“ aller Mitglieder unserer Gesellschaft, umzusetzen. Denn die Vertragsstaaten sind verpflichtet, auch das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten. Das soll aber auch Kinder von kulturellen, ethnischen und sprachlichen Minoritäten ebenso einschließen, wie von anders benachteiligten Randgruppen. So bildete der LVR ein Kompetenzteam Inklusion, dessen Aufgabe es ist, die in den jeweiligen Dezernaten des LVR erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zur Realisierung der Anforderungen der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammenzuführen, für den Verwaltungsvorstand zu bündeln und damit auch die Grundlage für die Abstimmungsprozesse mit der politischen Vertretung in der Kommission vorzubereiten. Die hierzu gebildete Kommission Inklusion wurde eingerichtet, auch um zusätzlichen Sachverstand aus der Bürgerschaft zur Erfüllung dieser großen Aufgabe zu gewinnen. Dabei muß eine tragfähige Finanzierungsregelung Teil des Umsetzungskonzeptes sein.

„Politisch wird in Deutschland immer noch der irreführende Eindruck erweckt, als ginge es lediglich darum, die Integration von Kindern mit Behinderungen in das bestehende Regelschulsystem zu optimieren. Die grundsätzliche Unvereinbarkeit unseres noch ausgrenzenden und aussondernden Regel- und Sonderschulsystems geht mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige Inklusion oder Einbeziehung der Menschen mit Behinderung nicht konform. Der Akzent liegt auf einer Neuorientierung und umfassenden Reform des jeweiligen Schulsystems im Sinne einer aktiven Schulentwicklung bzw. einer Transformation in eine "Schule für alle", so Hagenbruch.