Schulkonsens

FWG Medebach begrüßt den schulpolitischen Konsens für NRW

Nach jahrzehntelanger Streit – endlich ein Schulpolitischer Konsens

Im Herbst soll das neue Schulgesetz verabschiedet werden.

Es wird landesseitig keine Schule abgeschafft - es kommt nur eine weitere dazu: die Sekundarschule.

FWG Medebach: „Endlich einen langfristigen, verfassungsrechtlich abgesicherter Konsens. Das ist gut!“

 

Die FWG Medebach spricht sich für Kontinuität in der Schulpolitik aus

 

Ein zentrales Anliegen der FWG Medebach wird dabei sein, die uneingeschränkte Wahlfreiheit der Eltern und die individuellen Bildungswege der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Dafür benötigen wir auf alle Fälle die Vielfalt des Schulangebots und das bestehende breite Spektrum der Schulen – so wie dies die aktuelle Schullandschaft widerspiegelt. Dies schließt ausdrücklich die Absicherung der Pluralität bei den Schulträgern ein. Denn weil wir die berechtigte Forderung nach individueller För­derung ernst nehmen, müssen wir die unterschiedlichen Neigungen, Fähigkeiten, Begabungen und Interessen unserer Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Eine erfolgreiche Schulpolitik zeichnet sich vielmehr durch Kontinuität und nicht durch eine alle fünf Jahre sich ändernde und neu beginnende Strukturreform aus. Das andauernde Herumdoktern an den Schulen schadet allen Beteiligten. Deshalb begrüßt die FWG Medebach den Schulpolitischen Konsens für NRW vom 19. Juli 2011. Es muss Ruhe und Kontinuität eintreten, sodass die Schulen ihren eigentlichen Erziehungsauftrag wahrnehmen können und sich nicht dauernd auf neue Rahmenbedingungen einstellen müssen. Eine sinnvolle Schulpolitik sorgt außerdem für kleinere Klassen, bessere Ausstattung der Schulen und ausreichend gut ausgebildete Lehrer in allen Schulformen.
Gemäß den neuen Leitlinien muss jetzt ein Konzept anhand der vorliegenden Schülerzahlen für die nächsten 6 Jahre erarbeitet werden.

Die inhaltliche Ausrichtung der Einigung

Die Sekundarschule macht das längere gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in den 5. und 6. Klassen möglich. Dabei sollen gymnasiale Standards gesetzt werden. Auch ab der 7. Klasse soll integriertes Lernen weiter möglich sein; es kann aber auch in getrennten Bildungsgängen unterrichtet werden. Die Lehrpläne sollen denen von Gesamt- und Realschulen angelehnt sein. Auch wenn die Sekundarschule im Gegensatz zur Gemeinschaftsschule keine eigene Oberstufe haben soll, können Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse in die Oberstufe wechseln und Abitur machen. Dazu soll es in der jeweiligen Kommune verbindliche Formen der Zusammenarbeit mit in der Nähe liegenden Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs geben. Die neue Schulform bereitet also den Weg für die berufliche Ausbildung und für die Hochschulreife, wie es in den Leitlinien der von Grünen, SPD und CDU heißt. Der Schulkonsens soll Rechtssicherheit für 12 Jahre bieten, d. h. er soll bis 2023 nicht angetastet werden. Und er beinhaltet auch, dass die Hauptschule als verpflichtende Schulform aus der Landesverfassung gestrichen werden soll. Die bereits für das kommende Schuljahr genehmigten 12 Gemeinschaftsschulen gehen wie geplant an den Start. Nach 12 Jahren sollen sie in das Regelschulsystem überführt werden, was sie aber auch schon früher beantragen können.