Schulkonsens
FWG Medebach begrüßt den
schulpolitischen Konsens für NRW
Nach jahrzehntelanger Streit – endlich ein
Schulpolitischer Konsens
Im Herbst
soll das neue Schulgesetz verabschiedet werden.
Es wird
landesseitig keine Schule abgeschafft - es kommt nur eine weitere dazu: die
Sekundarschule.
FWG
Medebach: „Endlich einen langfristigen, verfassungsrechtlich abgesicherter
Konsens. Das ist gut!“
Die FWG Medebach spricht sich für
Kontinuität in der Schulpolitik aus
Ein
zentrales Anliegen der FWG Medebach wird dabei
sein, die uneingeschränkte Wahlfreiheit der Eltern und die individuellen
Bildungswege der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Dafür benötigen wir auf
alle Fälle die Vielfalt des Schulangebots und das bestehende breite Spektrum
der Schulen – so wie dies die aktuelle Schullandschaft widerspiegelt. Dies
schließt ausdrücklich die Absicherung der Pluralität bei den Schulträgern ein.
Denn weil wir die berechtigte Forderung nach individueller Förderung ernst
nehmen, müssen wir die unterschiedlichen Neigungen, Fähigkeiten, Begabungen und
Interessen unserer Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Eine
erfolgreiche Schulpolitik zeichnet sich vielmehr durch Kontinuität und nicht
durch eine alle fünf Jahre sich ändernde und neu beginnende Strukturreform aus.
Das andauernde Herumdoktern an den Schulen schadet allen Beteiligten. Deshalb
begrüßt die FWG Medebach den Schulpolitischen Konsens für NRW vom 19. Juli
2011. Es muss Ruhe und Kontinuität eintreten, sodass die Schulen ihren
eigentlichen Erziehungsauftrag wahrnehmen können und sich nicht dauernd auf
neue Rahmenbedingungen einstellen müssen. Eine sinnvolle Schulpolitik sorgt
außerdem für kleinere Klassen, bessere Ausstattung der Schulen und ausreichend
gut ausgebildete Lehrer in allen Schulformen.
Gemäß den neuen Leitlinien muss jetzt ein Konzept anhand der vorliegenden
Schülerzahlen für die nächsten 6 Jahre erarbeitet werden.
Die inhaltliche Ausrichtung der Einigung
Die
Sekundarschule macht das längere gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und
Schüler in den 5. und 6. Klassen möglich. Dabei sollen gymnasiale Standards
gesetzt werden. Auch ab der 7. Klasse soll integriertes Lernen weiter möglich
sein; es kann aber auch in getrennten Bildungsgängen unterrichtet werden. Die
Lehrpläne sollen denen von Gesamt- und Realschulen angelehnt sein. Auch wenn
die Sekundarschule im Gegensatz zur Gemeinschaftsschule keine eigene Oberstufe
haben soll, können Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse in die
Oberstufe wechseln und Abitur machen. Dazu soll es in der jeweiligen Kommune
verbindliche Formen der Zusammenarbeit mit in der Nähe liegenden Gymnasien,
Gesamtschulen oder Berufskollegs geben. Die neue Schulform bereitet also den
Weg für die berufliche Ausbildung und für die Hochschulreife, wie es in den
Leitlinien der von Grünen, SPD und CDU heißt. Der Schulkonsens soll
Rechtssicherheit für 12 Jahre bieten, d. h. er soll bis 2023 nicht angetastet
werden. Und er beinhaltet auch, dass die Hauptschule als verpflichtende
Schulform aus der Landesverfassung gestrichen werden soll. Die bereits für das
kommende Schuljahr genehmigten 12 Gemeinschaftsschulen gehen wie geplant an den
Start. Nach 12 Jahren sollen sie in das Regelschulsystem überführt werden, was
sie aber auch schon früher beantragen können.